Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 Monate. Hierfür können maximal 25 Sitzungen für die Kinder bzw. Jugendlichen und bis zu 6 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen beantragt werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.
Eine Langzeittherapie läuft über 1 bis 2 Jahre bei wöchentlich ein bis zwei Terminen. Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht. Häufig geht es darum, Belastungsfaktoren aus der frühen Kindheit zu bearbeiten und neue emotionale Erfahrungen in der therapeutischen Beziehung zu machen. Bei Kindern werden in der Regel 70 Stunden, bei Jugendlichen ab 14 Jahren 90 Stunden beantragt. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen können zusätzliche Sitzungen beantragt werden. Bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden.
Vor Beginn einer Psychotherapie findet in maximal 5 Probesitzungen eine psychodiagnostische Untersuchung statt. Bei diesen Terminen wird überprüft, ob eine Therapie sinnvoll ist. Außerdem dienen sie dem gegenseitigen Kennen lernen, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Therapeut aufzubauen. Zur Einleitung einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung.
Bei den privaten Krankenkassen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Kasse vorab über die entsprechenden Regelungen informieren.